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Eine Photovoltaikanlage auf dem Hallendach ist nur so gut wie die Abdichtung darunter. Diese Seite zeigt Betreibern und Eigentümern gewerblicher Objekte, was vor der Montage zu prüfen ist und warum die Restnutzungsdauer der Abdichtung zur Anlage passen muss.

Stand: November 2026

Was ist vor der PV-Montage auf dem Hallendach zu prüfen?

Ob die Abdichtung die Nutzungsdauer der Anlage noch erreichen kann, ob das Tragwerk die Zusatzlast trägt und ob Entwässerung, Durchdringungen und Zugänge zur Anlage passen.

Eine Photovoltaikanlage liegt über Jahrzehnte auf der Abdichtung. Wird die Abdichtung vor der Anlage fällig, muss die Anlage für die Sanierung abgebaut und wieder aufgebaut werden. Deshalb gehört der Zustand der Abdichtung vor die Montage.

  • Abdichtung: Art, Alter, Zustand, Anschlüsse.
  • Tragwerk: Reserven für die zusätzliche Last.
  • Entwässerung: Gefälle, Einläufe, Notentwässerung.
  • Durchdringungen: Befestigung, Kabelwege und Anschlüsse müssen dicht ausgeführt werden.
  • Zugang und Sicherung: Wartung der Anlage und des Dachs auch nach der Montage.

Hält die Abdichtung 25 Jahre? Was sagt das Merkblatt Solar?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von Abdichtungsart, Alter, Ausführung und Wartung ab und wird am Objekt bewertet. Als Maßstab für die Restnutzungsdauer dient das Merkblatt Solar des Industrieverbands Der dichte Bau.

Das Merkblatt Solar (Ausgabe 05/26) empfiehlt, dass die erwartbare Restnutzungszeit der Dachabdichtung der geplanten Nutzungszeit der Solaranlage entspricht, zum Beispiel 25 Jahre. Bei Bestandsdächern wird die Abdichtung vor der Installation bewertet, bei Bedarf instand gesetzt und im Zweifelsfall erneuert. Außerdem sieht das Merkblatt vor, die Abdichtung auch nach der Installation regelmäßig durch einen Dachhandwerker zu inspizieren, je nach örtlichen Bedingungen mindestens halbjährlich.

Die Restnutzungsdauer Ihrer Abdichtung schätzen wir bei der Bestandsaufnahme ein und geben Ihnen die Einschätzung schriftlich.

Wann ist die Sanierung der Abdichtung vor der PV sinnvoll?

Wenn die Restnutzungsdauer der Abdichtung kürzer ist als die geplante Nutzungsdauer der Anlage. Dann ist es sinnvoll, die Abdichtung vor der Montage zu erneuern oder beides zusammen zu planen.

Wir erneuern das Dach und bereiten es für eine Anlage vor: tragfähiger Unterbau, passende Deckung, dichte Durchdringungen. Die Anlage selbst ist ein anderes Handwerk. Photovoltaik gehört ins Elektrofach, jeweils mit eigener Zulassung und eigener Gewährleistung. Wir stimmen uns gern mit dem Betrieb ab, den Sie beauftragen.

Bei der Befestigung sehen wir aufgeständerte Systeme als unkritisch für die Abdichtung; welche Lösung zu Ihrem Dachaufbau passt, klären wir am Objekt.

Gilt für Ihr Hallendach die Solarpflicht in NRW?

Für den Neubau eines Nichtwohngebäudes gilt sie in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2024, für vollständige Dachsanierungen im Bestand seit dem 1. Januar 2026. Ob Ihr Vorhaben sie auslöst, klären wir bei der Bestandsaufnahme.

Die Mindestleistung liegt bei Nichtwohngebäuden bei 8 kWp, alternativ 30 Prozent der geeigneten Netto-Dachfläche. Ausnahmen bestehen unter anderem bei technischer Unmöglichkeit, Denkmalschutz und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Einzelheiten stehen in der Bauherreninfo zur Solarpflicht und unter Gewerbliche Auftraggeber; Grundlage ist die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW). Diese Darstellung fasst den Stand der Bauherreninfo vom August 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was liefert die Prüfung vor der Montage?

Eine Bewertung von Abdichtung, Dachaufbau und Entwässerung als Entscheidungsgrundlage: Kann die Anlage auf das Dach, mit welchen Vorarbeiten, und was bedeutet das für die Reihenfolge?

Die Prüfung ist eine Bestandsaufnahme am Objekt. Dazu gehören Sichtprüfung, bei Bedarf eine Leckage-Ortung und Probeentnahmen am Aufbau. Die Prüfung ersetzt weder die Planung der Anlage noch die statische Bewertung durch einen Tragwerksplaner.

Warum die Prüfung früh planen?

Wer die Abdichtung früh bewerten lässt, kann Sanierung und PV-Montage in der richtigen Reihenfolge planen. Bestandsaufnahmen am Hallendach führen wir auch im Winter aus, je nach Witterung.

Wie läuft die Anfrage zur Bestandsaufnahme ab?

Sie melden sich per Formular, E-Mail oder Telefon und nennen Objekt und Anliegen. Wir stimmen den Termin zur Bestandsaufnahme am Objekt mit Ihnen ab.

  1. Anfrage: über das Kontaktformular, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02421 229797.
  2. Angaben: Standort, Gebäude, Dachart, Fläche und Baujahr, soweit bekannt.
  3. Termin: Wir vereinbaren einen Termin am Objekt.
  4. Bestandsaufnahme: Wir nehmen das Dach auf und bewerten den Zustand als Grundlage für die weitere Planung.

Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Do 07:00–15:00 Uhr, Fr 07:00–12:00 Uhr (Sa & So geschlossen).

Wo sind wir für Gewerbekunden tätig?

Hombach & Schäfer ist ein Dachdeckermeisterbetrieb in Düren-Lendersdorf (Industriestraße 7). Gewerbliche Auftraggeber betreuen wir im Raum Aachen, Düren und Köln bis 50 km.

Geführt wird der Betrieb von Dirk Hombach und Jochen Schäfer, beide Dachdeckermeister. Mehr zu unserer Arbeit für Industrie und öffentliche Hand finden Sie unter Industrie & öffentliche Aufträge.

Häufige Fragen

Was sollte man vor der PV-Montage am Hallendach prüfen lassen?

Den Zustand der Abdichtung, die Tragfähigkeit des Tragwerks, Gefälle und Entwässerung, die Durchdringungen für Befestigung und Kabel sowie den Zugang für Wartung. Wir nehmen Abdichtung und Dachaufbau bei einer Bestandsaufnahme am Objekt auf.

Muss die Abdichtung so lange halten wie die PV-Anlage?

Ja, sie sollte zur Nutzungsdauer der Anlage passen, sonst muss die Anlage für eine spätere Abdichtungssanierung abgebaut werden. Das Merkblatt Solar des Industrieverbands Der dichte Bau (Ausgabe 05/26) nennt als Beispiel 25 Jahre. Die Restnutzungsdauer Ihrer Abdichtung schätzen wir bei der Bestandsaufnahme ein und geben Ihnen die Einschätzung schriftlich.

Montiert der Dachdecker auch die Photovoltaikanlage?

Wir erneuern das Dach und bereiten es für eine Anlage vor: tragfähiger Unterbau, passende Deckung, dichte Durchdringungen. Die Anlage selbst ist ein anderes Handwerk, Photovoltaik gehört ins Elektrofach mit eigener Zulassung und Gewährleistung. Wir stimmen uns gern mit dem Betrieb ab, den Sie beauftragen.

Gilt die Solarpflicht auch für Gewerbe- und Industriebauten?

Ja, und dort früher als im Wohnbau. Für den Neubau eines Nichtwohngebäudes gilt sie in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2024, für vollständige Dachsanierungen im Bestand seit dem 1. Januar 2026. Die Mindestleistung liegt bei Nichtwohngebäuden bei 8 kWp, alternativ 30 Prozent der geeigneten Netto-Dachfläche.

Wann sollte die Abdichtung vor der PV erneuert werden?

Wenn die Restnutzungsdauer der Abdichtung kürzer ist als die geplante Nutzungsdauer der Anlage. Ob das bei Ihrem Dach zutrifft, bewerten wir bei der Bestandsaufnahme am Objekt.

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