Bei gewerblichen Bauvorhaben kommen Pflichten hinzu, die im Privatbau selten eine Rolle spielen — und sie treffen den Auftraggeber, nicht den ausführenden Betrieb. Wer sie kennt, plant Termine und Budget realistisch.
Solarpflicht: für Nichtwohngebäude schon seit 2024
Die Photovoltaik-Pflicht in Nordrhein-Westfalen greift bei Gewerbebauten früher als im Wohnbau:
| Vorhaben | gilt seit |
|---|---|
| Neubau eines Nichtwohngebäudes | 1. Januar 2024 |
| Neubau eines Wohngebäudes | 1. Januar 2025 |
| Vollständige Dachsanierung im Bestand | 1. Januar 2026 |
Für Nichtwohngebäude liegt die Mindestleistung bei 8 kWp, alternativ 30 Prozent der geeigneten Netto-Dachfläche. Einzelheiten und Ausnahmen stehen in der Bauherreninfo zur Solarpflicht.
Koordinator und SiGe-Plan
Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn — nicht den Handwerker. Drei Schwellen sind maßgeblich:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden, ist ein Koordinator zu bestellen. Das betrifft praktisch jede Sanierung, an der neben dem Dachdecker noch ein Gerüstbauer, Elektriker oder Zimmerer arbeitet.
Vorankündigung an die Behörde. Nötig, wenn die Arbeiten länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind — oder wenn der Umfang 500 Personentage übersteigt. Sie muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle vorliegen und dort sichtbar aushängen.
SiGe-Plan. Erforderlich, wenn eine Vorankündigung nötig ist oder wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Verordnung ausgeführt werden.
Der Punkt, der Hallendächer fast immer betrifft
Anhang II nennt ausdrücklich Arbeiten, bei denen Beschäftigte der Gefahr eines Absturzes aus mehr als sieben Metern Höhe ausgesetzt sind. Bei einem Hallen- oder Industriedach ist das die Regel, nicht die Ausnahme.
Damit ist der SiGe-Plan Pflicht — unabhängig von Bauzeit und Personenzahl. Wer das erst bei Baubeginn merkt, verliert Zeit.
Was das für die Ausschreibung bedeutet
Klären Sie vor der Vergabe, wer koordiniert, wer die Vorankündigung einreicht und wer den SiGe-Plan erstellt. Diese Leistungen gehören in die Ausschreibung — sonst tauchen sie später als Nachtrag auf oder fehlen ganz.
Wir sagen Ihnen beim Aufmaß, welche der drei Punkte Ihr Vorhaben auslöst. Für die Sicherung bringen wir eigene Mittel mit: ein Gerüstbau-Tochterunternehmen, Absturzsicherung bis 300 Meter für Flachdächer und die Zertifizierung für Einzelanschlagpunkte und Seilsicherungssysteme.
Zum Nachlesen
Baustellenverordnung (BaustellV) — Verordnungstext mit Anhang II
Vorankündigung des Bauvorhabens — Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Diese Darstellung fasst den Stand vom August 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.