Wer Arbeiten am eigenen Dach beauftragt, trägt eine Verantwortung, die weit über die Beauftragung hinausgeht. Das überrascht viele — und es erklärt, warum in einem vollständigen Angebot Posten stehen, die scheinbar nichts mit dem Dach zu tun haben.

Eigentümer haften persönlich

Sie sind verkehrssicherungspflichtig und müssen dafür sorgen, dass von Ihrem Dach keine Gefahren für Leib, Leben oder Sachen Dritter ausgehen. Das ist gesetzlich festgelegt und lässt sich nicht auf den ausführenden Betrieb abschieben.

Darum müssen Sie sich kümmern

  • sichere Zugänge zum Dach,
  • tragfähige und sichere Verkehrswege,
  • geeignete Einrichtungen zur Absturzsicherung,
  • Gefährdungen an nicht tragfähigen Bauteilen — Lichtkuppeln, Wellplatten und andere durchsturzgefährdete Bereiche,
  • Abstimmung mit dem ausführenden Fachbetrieb vor Beginn der Arbeiten.

Was wir nicht wissen, können wir nicht berücksichtigen. Deshalb gehört zu jedem Auftrag ein kurzes Gespräch darüber, wo am Objekt besondere Gefahren lauern.

Warum ein Angebot ohne Gerüstposition nicht günstiger ist

Das ist der Punkt, auf den es beim Vergleich ankommt. Die Sicherungspflicht besteht unabhängig davon, ob sie in einem Angebot auftaucht. Fehlt die Position, entfällt nicht die Pflicht — es ist dann nur nicht geregelt, wer sie erfüllt und wer die Kosten trägt.

Zwei Angebote, von denen eines das Gerüst enthält und das andere nicht, sind deshalb nicht vergleichbar. Die Differenz ist keine Ersparnis, sondern ein offener Posten, der später bei Ihnen landet — zusammen mit der Verantwortung.

Kommt am ersten Arbeitstag heraus, dass keine vorschriftsmäßige Sicherung steht, darf die Arbeit nicht beginnen. Die Kolonne ist dann bereits vor Ort, Wartezeiten und Terminverschiebungen gehen zu Ihren Lasten. Passiert etwas, geht es um Personenschaden, Haftung und Baustopp.

Fragen Sie bei jedem Vergleichsangebot nach, wer die Sicherung stellt und wer dafür geradesteht. Steht es nicht drin, ist die Frage nicht beantwortet.

Was wir stellen können

Wir haben ein eigenes Gerüstbau-Tochterunternehmen und halten für Flachdächer eine eigene Absturzsicherung bis 300 Meter im Bestand vor — wir müssen sie nicht erst beschaffen und können deshalb kurzfristig anrücken. Aus einer Hand, terminlich abgestimmt, und im Angebot sehen Sie, was es kostet.

Sie können die Sicherung auch selbst beauftragen. Die Verantwortung für Zustand und Vorschriftsmäßigkeit bleibt dann bei Ihnen.

Die Ausstattungsklassen

Die DGUV Information 201-056 teilt Dachflächen in drei Klassen ein — Klasse A ohne dauerhafte Sicherung, B mit einzelnen Anschlagpunkten, C mit umlaufendem System. Bei Klasse A zahlen Sie bei jeder Wartung erneut für die Sicherung.

Wenn ohnehin saniert wird, lohnt die Frage, ob feste Anschlagpunkte gleich mitkommen. Wir sind dafür zertifiziert und rechnen Ihnen beides gegeneinander.