Wer sein Dach vollständig erneuern lässt, muss in Nordrhein-Westfalen seit dem

  1. Januar 2026 eine Solaranlage vorsehen. Wir weisen jeden Auftraggeber darauf hin, bevor die Arbeiten beginnen — damit die Entscheidung rechtzeitig fällt und nicht nachgeholt werden muss.

Ihre Bestätigung, dass wir Sie informiert haben

Zu jedem betroffenen Auftrag gehört eine Kundenerklärung. Darin halten Sie fest, dass Sie auf die Pflicht hingewiesen wurden und wie Sie damit umgehen wollen. Das schützt beide Seiten: Sie haben es schwarz auf weiß, wir können unseren Hinweis belegen.

Kundenerklärung zur Solarpflicht (PDF)

Unsere Angaben stehen bereits darin; Sie tragen nur Ihre Daten ein und kreuzen an, wie Sie die Pflicht erfüllen wollen.

Wann die Pflicht greift

Ausgelöst wird sie durch die vollständige Erneuerung eines Daches auf einem bestehenden Gebäude ab Baubeginn 1. Januar 2026, sofern die Nutzfläche 50 Quadratmeter übersteigt. Reparaturen und Teilbereiche fallen nicht darunter.

Erfüllt ist sie, wenn die Anlage 30 Prozent der geeigneten Netto-Dachfläche belegt — oder alternativ diese Leistung erreicht:

GebäudeMindestleistung
Ein- und Zweifamilienhaus3 kWp
Drei bis fünf Wohneinheiten4 kWp
Ab sechs Wohneinheiten, Nichtwohngebäude8 kWp

Statt Photovoltaik ist auch Solarthermie zulässig. Ausnahmen gibt es unter anderem bei technischer Unmöglichkeit, Denkmalschutz und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit — Einzelheiten stehen in der Bauherreninfo.

Wer welches Gewerk übernimmt

Wir erneuern das Dach und bereiten es für eine Anlage vor: tragfähiger Unterbau, passende Deckung, dichte Durchdringungen. Wir sagen Ihnen, welche Flächen sich eignen.

Die Anlage selbst ist ein anderes Handwerk — Photovoltaik gehört ins Elektrofach, Solarthermie ins Sanitär- und Heizungsfach, jeweils mit eigener Zulassung und eigener Gewährleistung. Das ist Ihr Vorteil: Für jedes Gewerk der Betrieb, der es beherrscht, und im Schadensfall ist klar, wer zuständig ist. Haben Sie noch keinen, stimmen wir uns gern mit dem ab, den Sie beauftragen.

Zum Nachlesen

Solarpflicht in NRW – wann Photovoltaik aufs Dach muss — Verbraucherzentrale NRW, Stand 21. Mai 2026

Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW) — verbindlicher Verordnungstext, in Kraft seit 19. Juni 2024

Diese Darstellung fasst den Stand vom August 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.