Gewerbe · Schadensfall
Sturmschaden am Gewerbedach
Sichern, dokumentieren, mit der Versicherung abrechnen: So gehen Betreiber nach einem Sturm vor.
Nach einem Sturm zählen für Betreiber drei Dinge: Gefahren vermeiden, den Schaden nachvollziehbar festhalten und die Abrechnung klären. Wir reparieren Dachschäden an Gewerbeobjekten in Düren und Umgebung und rechnen auf Ihren Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Stand: November 2026
Wann ist in Deutschland mit Stürmen zu rechnen?
Die großen Herbst- und Winterstürme treten in Deutschland zwischen Oktober und März auf.
Der Deutsche Wetterdienst nennt in seinem Rückblick auf die großen Herbst- und Winterstürme der Jahre 2007 bis 2017 unter anderem Kyrill (Januar 2007), Emma (Februar 2008), Xaver (Dezember 2013) und Xavier (Oktober 2017). Wer sein Hallendach vor dieser Zeit prüfen lässt und nach einem Sturm schnell dokumentiert, hat im Schadensfall die besseren Unterlagen. Quelle: Deutscher Wetterdienst, Thema des Tages vom 30.10.2017.
Was ist nach einem Sturmschaden am Gewerbedach zuerst zu tun?
Gefahren für Personen vermeiden. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass von Ihrem Dach keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Lose Teile, beschädigte Lichtkuppeln oder offene Dachflächen können auch nach dem Sturm noch Menschen und Sachen gefährden. Hintergrund zur Verantwortung finden Sie unter Sicherungspflicht am Dach. Nach dem Sturm sichern wir das Dach provisorisch, damit kein weiterer Schaden entsteht. Bis dahin: Bereich unter beschädigten Stellen absperren und das Dach nicht selbst betreten.
Wie dokumentiere ich einen Sturmschaden?
Halten Sie fest, was Sie sehen: Fotos von Schaden und Umgebung, Datum und Ort sowie Folgeschäden in der Halle.
Eine nachvollziehbare Dokumentation hilft bei der Schadenmeldung an Ihren Versicherer. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob und bis wann Sie den Schaden melden müssen; das regelt Ihr Vertrag. Für den Versicherer dokumentieren wir den Schaden am Dach mit Fotos und Bericht.
Wie läuft die Abrechnung mit der Versicherung?
Bei einem versicherten Dachschaden durch Sturm, Hagel oder Wasser übernehmen wir auf Ihren Wunsch neben der Reparatur auch die Abrechnung mit Ihrem Versicherer.
Dazu treten Sie Ihre Ansprüche mit der Abtretungserklärung an uns ab. Über Versicherungsbedingungen oder die Deckung im Einzelfall treffen wir keine Aussage; ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer leistet, entscheidet er selbst. Die Abtretungserklärung nutzen private Eigentümer ebenso wie Gewerbe und Eigentümergemeinschaften, bei Hausverwaltungen im Namen der Eigentümer. Ob Ihr Vertrag eine Abtretung zulässt, regelt Ihr Versicherer.
Was gilt, wenn die Ursache der Nässe nicht sichtbar ist?
Dann hilft eine gezielte Suche. Wir orten undichte Stellen am Flachdach mit Rauchgas und Elektroakustik.
Beim Flachdach liegt die Fehlstelle oft nicht dort, wo das Wasser in der Halle ankommt. Mehr zum Verfahren und zum Versicherungsfall lesen Sie unter Flachdach-Leckage-Ortung.
Reparatur oder Sanierung nach dem Sturm?
Das entscheiden wir am Objekt. Wir beurteilen ehrlich, ob eine gezielte Reparatur genügt oder eine Sanierung wirtschaftlicher ist.
Reparatur und Sanierung führen wir als Dachdeckermeisterbetrieb aus; Details unter Leistungen. Welche Maßnahme Ihr Versicherer anerkennt, klären Sie mit ihm.
Wie melde ich einen Sturmschaden?
Per Formular, E-Mail oder Telefon. Schildern Sie kurz, was beschädigt ist und wo.
- Sturmschaden melden: über das Kontaktformular, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02421 229797.
- Angaben: Standort, Dachart, Art des Schadens, Fotos, Name Ihres Versicherers.
- Termin: Wir stimmen einen Termin am Objekt mit Ihnen ab.
- Abrechnung: Auf Wunsch rechnen wir mit Ihrem Versicherer ab.
Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Do 07:00–15:00 Uhr, Fr 07:00–12:00 Uhr (Sa & So geschlossen).
Wo arbeiten wir?
Hombach & Schäfer ist ein Dachdeckermeisterbetrieb in Düren-Lendersdorf (Industriestraße 7). Gewerbliche Auftraggeber betreuen wir im Raum Aachen, Düren und Köln bis 50 km.
Zum Einzugsgebiet gehören Düren, Kreis Düren, Jülich, Aachen, Kreuzau, Eschweiler, Stolberg, Langerwehe und Monschau. Geführt wird der Betrieb von Dirk Hombach und Jochen Schäfer, beide Dachdeckermeister.
Häufige Fragen zum Sturmschaden
Rechnen Sie bei einem Sturmschaden direkt mit meiner Versicherung ab?
Bei einem versicherten Dachschaden durch Sturm, Hagel oder Wasser übernehmen wir auf Ihren Wunsch neben der Reparatur auch die Abrechnung mit Ihrem Versicherer. Die dafür nötige Abtretungserklärung finden Sie auf unserer Website.
Übernimmt meine Versicherung den Schaden?
Das entscheidet Ihr Versicherer. Zu Versicherungsbedingungen und Deckung im Einzelfall treffen wir keine Aussage. Wir kümmern uns auf Wunsch um die Abrechnung der Reparatur.
Was tue ich, wenn ich die Ursache der Nässe in der Halle nicht finde?
Beim Flachdach liegt die Fehlstelle oft nicht dort, wo das Wasser sichtbar wird. Wir orten undichte Stellen mit Rauchgas und Elektroakustik und klären so, wo die Ursache liegt.
Reparatur oder Sanierung: Wer entscheidet das?
Wir beurteilen am Objekt ehrlich, ob eine gezielte Reparatur genügt oder eine Sanierung wirtschaftlicher ist, und sagen Ihnen, woran wir das festmachen. Welche Maßnahme Ihr Versicherer anerkennt, klären Sie mit ihm.
Kontakt · 02421 229797
Sturmschaden melden
Rufen Sie an unter 02421 229797 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Schildern Sie kurz, was beschädigt ist.