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Wer ein Gewerbedach betreibt, muss dafür sorgen, dass es sicher begehbar ist: für Wartung, Reinigung und spätere Arbeiten am Dach. Wir planen, montieren und warten Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme und Schutzgeländer und führen die wiederkehrende Prüfung selbst durch, für Gewerbeobjekte in Düren und Umgebung.

Stand: November 2026

Wer ist für die Sicherheit auf dem Dach verantwortlich?

Als Eigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrem Dach keine Gefahren für Leib, Leben oder Sachen Dritter ausgehen.

Dazu gehören sichere Zugänge, tragfähige Verkehrswege und geeignete Einrichtungen zur Absturzsicherung. Diese Pflicht lässt sich nicht vollständig auf den ausführenden Betrieb abgeben; es bleibt eine Kontrollpflicht. Einzelheiten stehen unter Sicherungspflicht am Dach.

Welche Prüfpflichten gelten für Absturzsicherungen?

Permanente Anschlageinrichtungen auf dem Dach sind regelmäßig zu prüfen und instand zu halten; verantwortlich dafür ist der Betreiber. Die wiederkehrende Prüfung führen wir selbst als befähigte Person durch.

Arbeitgeber müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen und ihre Wirksamkeit prüfen (§ 3 ArbSchG). Ob Sie als Betreiber zugleich Arbeitgeber sind, hängt vom Einzelfall ab. Die DGUV Information 201-056 (Ausgabe 09/2025) empfiehlt einen Abstand von höchstens zwölf Monaten und führt für ältere Anlagen (bis 2015) die Prüfung durch eine sachkundige Person nach DGUV Grundsatz 312-906 an; für neuere Anlagen gelten die Vorgaben des Herstellers. Welche Fristen für Ihre Anlage gelten, steht in der Dokumentation des Herstellers.

Welche Systeme gibt es auf dem Gewerbedach?

Je nach Dach und Nutzung kommen Kollektivschutz, Rückhaltesysteme oder Auffangsysteme infrage.

  • Einzelanschlagpunkte: feste Punkte, an denen sich Personen sichern.
  • Seilsicherungssysteme: Seile, an denen man sich entlang der Dachfläche sichern kann.
  • Schutzgeländer: Kollektivschutz am Dachrand.
  • Sicherheitsdachhaken und Steigleitern: übernehmen wir ebenfalls.

Welches System passt, hängt vom Dach ab, wir beraten Sie am Objekt. Bestehende Anlagen anderer Hersteller übernehmen wir ebenfalls zur Wartung und Prüfung.

Was übernehmen wir bei der regelmäßigen Prüfung?

Wir montieren und warten Ihre Absturzsicherung fachgerecht und führen die wiederkehrende Prüfung selbst als befähigte Person durch.

Wir prüfen und warten auch Anlagen, die wir nicht selbst montiert haben, und dokumentieren den Zustand zum Prüftermin.

Was ist der Unterschied zwischen dauerhafter und mobiler Absturzsicherung?

Dauerhafte Anschlagpunkte bleiben auf dem Dach. Für unsere Arbeiten am Dach stellen wir eine eigene mobile Absturzsicherung als Geländer, bis 300 m im Bestand.

Bei einem Bauvorhaben können wir die Sicherung komplett aus einer Hand stellen. Wird ohnehin saniert, lohnt die Frage, ob feste Anschlagpunkte gleich mitkommen.

Gilt die Sieben-Meter-Grenze auch für die Absturzsicherung?

Nein, die Grenze betrifft den SiGe-Plan nach der Baustellenverordnung, nicht die Frage, wann ein Dach dauerhaft gesichert sein muss.

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle und besteht Absturzgefahr aus mehr als sieben Metern, ist ein SiGe-Plan Pflicht (§ 2 Abs. 3 mit Anhang II BaustellV). Das betrifft Bauvorhaben auf Hallendächern; Details unter Pflichten gewerblicher Auftraggeber. Unabhängig davon besteht nach der Arbeitsstättenverordnung eine Absturzgefahr ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter (Anhang Nr. 2.1). Ob und welche Schutzmaßnahmen auf einem Dach nötig sind, ermittelt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung.

Wie läuft die Anfrage ab?

Sie melden sich per Formular, E-Mail oder Telefon und nennen Objekt und vorhandene Anlage. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

  1. Prüfung der Absturzsicherung anfragen: über das Kontaktformular, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02421 229797.
  2. Angaben: Standort, Dachart, vorhandene Systeme, vorhandene Prüfunterlagen.
  3. Termin: Wir vereinbaren einen Termin am Objekt.
  4. Vorgehen: Wir stimmen mit Ihnen ab, ob Prüfung, Wartung oder Neumontage ansteht.

Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Do 07:00–15:00 Uhr, Fr 07:00–12:00 Uhr (Sa & So geschlossen).

Wo arbeiten wir?

Hombach & Schäfer ist ein Dachdeckermeisterbetrieb in Düren-Lendersdorf (Industriestraße 7). Gewerbliche Auftraggeber betreuen wir im Raum Aachen, Düren und Köln bis 50 km.

Zum Einzugsgebiet gehören Düren, Kreis Düren, Jülich, Aachen, Kreuzau, Eschweiler, Stolberg, Langerwehe und Monschau. Geführt wird der Betrieb von Dirk Hombach und Jochen Schäfer, beide Dachdeckermeister.

Häufige Fragen zur Absturzsicherung

Wer haftet für die Sicherheit auf meinem Gewerbedach?

Als Eigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig: Von Ihrem Dach dürfen keine Gefahren für Leib, Leben oder Sachen Dritter ausgehen. Diese Pflicht lässt sich nicht vollständig auf den ausführenden Betrieb abgeben; es bleibt eine Kontrollpflicht. Dazu gehören sichere Zugänge, tragfähige Verkehrswege und geeignete Absturzsicherung.

Was gehört zu einer Absturzsicherung auf dem Dach?

Das hängt von Dach und Nutzung ab. Wir planen, montieren und warten Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme und Schutzgeländer, als Kollektivschutz, Rückhaltesystem oder Auffangsystem. Auch Sicherheitsdachhaken und Steigleitern übernehmen wir.

Übernehmen Sie die wiederkehrende Prüfung der Absturzsicherung?

Ja. Wir montieren und warten Absturzsicherungen und führen die wiederkehrende Prüfung selbst als befähigte Person durch, auch bei Anlagen anderer Hersteller. Den genauen Umfang stimmen wir mit Ihnen am Objekt ab.

Gilt die Sieben-Meter-Grenze für meine Absturzsicherung?

Die Grenze von sieben Metern Absturzhöhe betrifft den SiGe-Plan bei Bauvorhaben nach der Baustellenverordnung, und zwar wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Sie ist keine Aussage darüber, ab wann ein Dach dauerhaft gesichert sein muss. Welche Anforderungen für Ihr Dach gelten, klären wir mit Ihnen anhand der Unterlagen.

Kontakt · 02421 229797

Prüfung der Absturzsicherung anfragen

Rufen Sie an unter 02421 229797 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Nennen Sie kurz Objekt und vorhandene Anlage.